Das Schutzgebietsgesetz nebst seinen Ergänzungsgesetzen sowie der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, und den Ausführungsbestimmungen über die Ausübung der Gerichtsbarkeit /
zum Handgebrauch zusammengestellt im Reichs-Marine-Amt.

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