Bestimmungen über die umgestaltung des kadetten-corps und das bei der anmeldung und auf nahme von zöglinge n, pensionairen und hospitanten in die Königliche Militair-Schule zu Berlin,
so wie in die königlichen erziehungs-anstalten zu Potsdam, Culm, Wahlstatt und Bensburg zu beobachtende verfahren.

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